Last updated: 10/06/2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Studio Seven
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend: Kunde). (2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt. (3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen, soweit sie den vorliegenden Geschäftsbedingungen widersprechen.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. (2) Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung inTextform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich. (3) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. (4) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen, auch über elektronische Medien enthaltenen, Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. (5) Die Verträge zur Suchmaschinenoptimierung vonInternetseiten, Verträge zur Betreuung von Display- oder Suchmaschinenwerbungs-Kampagnen (z. B. Google AdWords), Verträge zur Conversion-Optimierung, Verträge über die Durchführung von Contentmarketing-Maßnahmen und Verträge zur Durchführung von Online-Reputationsmanagement sind Dienstverträge.Für die in diesem Rahmen durchgeführte Maßnahmen schuldet Studio Seven keinen über die Dienstverpflichtung hinausgehenden Erfolg. (6) Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von Studio Seven gelieferten Leistungen und Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen nachbestem Wissen. Sie sind unverbindlich.
3. Lieferung
(1) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichtsanderes mit dem Kunden vereinbart ist. Die Vereinbarung eines genauen Liefertermins setzt die schriftliche Bestätigung von Studio Seven voraus. Die Verfristungen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. (2) Studio Seven ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. (3) Studio Seven ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.
4. Pflichten des Kunden, Verantwortlichkeit, Haftung
4.1. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Installation, Funktionsprüfung, Gebrauchsübergabe undSchulung sowie sonstiger Vertragserfüllung/ -durchführung unterstützt der Kunde Studio Seven im erforderlichen Umfang, soweit zumutbar. Der Kunde gibt Studio Seven die erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die Studio Seven ihn bittet. Er gewährt Studio Seven Zutritt zu seinem Geschäftsbetrieb und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten von Studio Seven an, soweit das die Installationsarbeiten und Schulungen erfordern. (2) Der Kunde stellt Studio Seven die in die Leistungen undProdukte einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für den mit den Leistungen und Produktverfolgten Zweck eignet, ist Studio Seven nicht verpflichtet. Studio Seven ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit das bei ihr beauftragte Produkt mit Richtlinien etc. des Kunden oder Dritter konform geht. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Studio Seven verpflichtet, den Kunden auf die Mängel des Inhalts hinzuweisen. (3) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und, soweit erforderlich, sonstige Rechte / Lizenzen. (4) Der Kunde wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Lieferung wesentlicher Umstände rechtzeitig schriftlich mitteilen. (5) Studio Seven haftet nicht für Schäden, die aufgrund derVerletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, sowie nicht fürSachaussagen oder sonstige Bestellungen, die ihr vom Kunden zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben werden. (6) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nichtdurchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, ist Studio Seven berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstandenen Mehraufwand inRechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die obengenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, der gemeldeteFehler bei der Vorortinspektion durch Studio Seven tatsächlich nicht aufgetreten ist oder der Kunde den vereinbarten lnstandsetzungstermin versäumt hat.
4.2. Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde garantiert Studio Seven, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten das ausreichende Recht hat und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind.(2) Bei der Betreuung von Sponsorlinks (z. B. Google AdWords)garantiert der Kunde ferner, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegenVorschriften des Wettbewerbs, des Marken- und Kennzeichenrechts oder desUrheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. (3) Studio Seven ist nicht dafür verantwortlich zu überprüfen, inwieweit die von dem Kunden uns zur Verfügung gestellten Inhalte bei einemEinstellen ins Internet die oben genannten Rechte Dritter verletzt. (4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige notwendigeNutzungsrechte und sonstige Zustimmungen von den Rechteinhabern dieser Inhaltezu erwerben.
4.3. Haftung, Freistellungserklärung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Studio Seven von sämtlichen Ansprüchen undForderungen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen der vom Kunden unszur Verfügung gestellten Inhalte uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.(2) Der Kunde haftet auch für alle von ihm eingestelltenInhalte, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Preise für Waren verstehen sich ab Lager und umfassen insbesondere nicht Aufstellung und Montage vor Ort sowie Installation undInbetriebnahme. Für bestellte Arbeits-, Dienst-, Werk- bzw. andere Leistungen umfasst der Preis die Leistungserbringung am Firmensitz von Studio Seven. Fallen Kosten für Transport und Versicherung für Warenlieferungen sowie Kostenfür Anfahrts-, Abfahrts-, Arbeits- und Wartezeiten sowie Wege- und Auslösungskosten für sonstige Leistungen an, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Reparaturarbeiten und sonstige Leistungen sind gesondert zu vergüten, es sei denn, es handelt sich um Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung. (3) Die Vergütung von Studio Seven wird nach dem gültigenPreisverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart, z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundensätzen, nachSelbstkosten o. ä. vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen von Studio Seven, die auf nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschendes Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Änderungen nach Abnahme oderTeilabnahme von Pflichtenheft, Konzept, Grundversion oder Fertigstellung. Dabei kommt einer Abnahme das Schweigen nach Übersendung von Pflichtenheft, Konzept, Grundversion oder Fertigstellung oder Teilen davon trotz Aufforderung, sich binnen einer gesetzten Frist zu äußern, gleich.(4) Zahlungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsverzugtritt spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang und Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Vergütung schuldet der Kunde gern. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Ein weiterer Verzugsschaden von Studio Seven bleibt davon unbenommen. (5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegenAnsprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. (6) In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck) liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Die Kosten der Verwahrung undEinlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden.
6. Rechtsübertragung / Weil-/ Source-Code
(1) Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahme fälligen Beträge das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen. Die kostenfreie Nutzung angelieferter Sachen vor der Abnahme ist gestattet. (2) Der Kunde erwirbt, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist, mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahmefälligen Beträge das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte, zeitlich unbegrenzte Recht, die vertragsgegenständliche Software in dem im Objektcode definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (wie z. B., aber nichtabschließend: Logo, Webdesign, Bilder, Texte etc.) zu nutzen.Ergänzend gelten die Regeln der §§ 69 a ff. Urhebergesetz imSinne des Erwerbes gegen Einmallizenz auf Dauer. Die kostenfreie Nutzung zuTestzwecken ist auch vor der Abnahme gestattet. (3) Soweit Studio Seven mit freier Software arbeitet bzw. die sein der Software für den Kunden implementiert, umfasst die Rechtsübertragung an den Kunden keine weiteren Rechte, als sie Studio Seven zustehen.(4) Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung. (5) Im Rahmen der Erstellung von Websites wird dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der gesamten geschuldeten Vergütung der Quellcode zurVerfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website entsteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht wird entsprechend beschränkt. Das nach dem Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht darf imÜbrigen nicht auf Dritte übertragen werden. (6) Im Rahmen der Erstellung von Websites gilt das eingeräumteNutzungsrecht nur für die Nutzer der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelneGestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form- auch in gedruckter Form - zu nutzen. (7) Bei den von Studio Seven erstellten Produkten werden angeeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberschaft von Studio Seven aufgenommen.
7. Referenzen
Studio Seven darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von Studio Seven und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Studio Seven darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen.
8. Schutzrechte Dritter an Lieferungen und Leistungen
(1) Studio Seven geht für den Bereich der BundesrepublikDeutschland davon, dass der vertragsgemäße Gebrauch der von Studio Seven veräußerten Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt. (2) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen wegen der obigen Produkte geltend machen. Studio Seven trägt die gesamten Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen bezüglich der behaupteten Schutzrechtsverletzungen und entscheidet über die rechtlichen Abwehrmaßnahen sowie bei Vergleichsverhandlungen. (3) Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung die SchutzrechteDritter, hat Studio Seven die Wahl, ob die Lizenz erworben, die Softwaregeändert oder - eventuell teilweise - ausgetauscht wird. (4) Räumt Studio Seven nicht die Rechte Dritter im Sinne vonZiffer 7. (3) aus, berechtigt das den Kunden zur Wandlung oder Minderung.
9. Untersuchung / Abnahme
(1) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach der Ablieferung/ Übergabe durch Studio Seven, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Studio Seven unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware / Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei derUntersuchung nicht erkennbar war. (3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware/Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. (4) Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitigeAbsendung der Anzeige.(5) Hat Studio Seven den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich Studio Seven nicht auf die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit berufen. (6) Vor der Abnahme ist der Kunde auch verpflichtet, dieEntgegennahme von Waren und Werk- oder Dienstleistungen zu bestätigen. (7) Studio Seven kann vom Kunden eine Bestätigung verlangen, wenn Studio Seven eine Ausführungsplanung (z. B. Skizzen für Websites, Layouts, Projektablaufpläne, Milestoneplan, etc.) zu vergeben hat. Der Kunde hat diePflicht, auf Anwenderebene die Vollständigkeit der Ausführungsplanung zu überprüfen. Die Bestätigung ersetzt nicht die spätere Abnahme des gesamtenProduktes. (8) Studio Seven kann vom Kunden die Abnahme verlangen, wenn Studio Seven das vollständige Produkt übergeben hat. (9) Als Abnahmedatum gilt der Termin der vorbehaltlosenUnterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder der Freigabeerklärung durch denKunden. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Soweit imAbnahmeprotokoll oder der Freigabeerklärung Mängel bzw. fehlende Funktionen oder Störungen festgehalten werden, so gilt als Abnahmedatum der erste Tag, an dem der letzte nicht nur unwesentliche Mangel beseitigt bzw. die letzte nicht nur unwesentliche fehlende Funktion fehlerfrei integriert wurde.
10. Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelung zu.(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. (3) Liegt ein offensichtlicher Mangel an einer gelieferten Ware vor, darf diese nicht verarbeitet/ installiert werden, soweit sich ein Schaden dadurch vergrößert oder entsteht.(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucherwegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, inAnspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kundengegenüber Studio Seven nach den §§ 478, 479 BGB unberührt. (5) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung;hinsichtlich der Art der Nacherfüllung steht Studio Seven das Wahlrecht zu.Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitereNacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zumRücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle einer mangelhaften Bedienungsanleitung gilt, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung beschränkt, soweit nicht infolge der man-gelhaften Bedienungsanleitung bereits einweitergehender Schaden eingetreten ist.(6) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Studio Seven die Nacherfüllung verweigert. (7) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gern. den§§ 438 Abs. 1 Nr.2, 478,479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie inFällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. (9) Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Kunde die betroffene Soft- oder Hardware in ihren wesentlichen Bestandteilen selbst oderdurch Dritte verändert. In diesen Fällen besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die technische Störung auch ohne dieseVeränderungen eingetreten wäre und sie die erforderlichen Arbeiten nichtwesentlich erschweren.
11. Garantien
(1) Die Übernahme einer Garantie durch Studio Seven bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. (2) Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eineBeschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Besteller unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärungen und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.
12. Haftung
(1) Studio Seven haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Studio Seven, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentlicheVertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentlicheVertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf derenEinhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. (2) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bliebt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Datenschutz
(1) Studio Seven weist darauf hin, dass sie die für dieGeschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und gegebenenfallsÄnderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung desVertrages mit Studio Seven erforderlich ist. Studio Seven ist insbesondere berechtigt, zu Zwecken der Bonitätsprüfung Informationen von Dritten einzuholen.(2) Studio Seven ist ferner berechtigt, Dritte mit derAuslieferung der bestellten Ware und bei Verzug Dritte mit der Beitreibung derForderungen zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an dieBeauftragten weiterzugeben. (3) Studio Seven ist berechtigt, personenbezogene Daten fürMaßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden. Studio Seven verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben. (4) Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen oder die Berichtigung von über ihnbei Studio Seven gespeicherte Daten verlangen. Studio Seven verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobalddas Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist. (5) Der Widerruf oder das Verlangen, die gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich bei Studio Seven einzusehen ist zurichten an: kontakt@studioseven-productions.de. (6) Mit der Durchführung seiner Bestellung stimmt der Kunde derErhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. (2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Studio Seven ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationaleKaufrecht der ,,United Nations Convention on Contracts for the InternationalSale of Goods" wird ausgeschlossen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.